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   OLG Hamburg, 26.04.1995 - 4 U 137/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4812
OLG Hamburg, 26.04.1995 - 4 U 137/94 (https://dejure.org/1995,4812)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.1995 - 4 U 137/94 (https://dejure.org/1995,4812)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 1995 - 4 U 137/94 (https://dejure.org/1995,4812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Baurechtliche Beschränkung der Nutzbarkeit der Dachgeschoßräume für Bürozwecke

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mangel; Mietmangel; Mangelkenntnis; Genehmigungsfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlinerseminare.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Vorbehaltlose Annahme der Mietsache nach § 536b BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 § 538 Abs. 1 § 539 § 542 Abs. 1
    Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mieters von der fehlenden Genehmigungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.1995 - 4 U 137/94
    Eine erhebliche Gebrauchsvorenthaltung i. S. des § 542 BGB ergibt sich hier aus dem Sachmangel, der in der baurechtlichen Beschränkung der Nutzbarkeit der Dachgeschoßräume für Bürozwecke liegt (zu behördlichen Gebrauchsbeschränkungen als Mangel vgl. nur BGH WuM 1992, 687, 688 m. N.).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 175/92

    Aufwendungsersatz für Vorbereitungen zum Betrieb einer Gaststätte; Ablehnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.1995 - 4 U 137/94
    Gegenüber dem Ansatz der unnütz aufgewendeten Kosten für die Anlegung eines Plattenweges durch die Klägerin ist der Einwand der Beklagten er sei nicht Bestandteil des Mietvertrages gewesen, ohne Belang Immerhin war der Klägerin die Anlegung gestattet worden, so daß anzunehmen ist, daß ihre diesbezüglichen Aufwendungen durch die künftige Nutzung bei Fortsetzung des Mietverhältnisses wieder erwirtschaftet worden wären (zur "Rentabilitätsvermutung" vgl. zuletzt BGH DWW 1994, 248).
  • BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 287/75

    Pachtdiskothek im Mischgebiet

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.1995 - 4 U 137/94
    Angesichts des bei Abschluß des Mietvertrags und auch beim Einzug der Klägerin in die Mieträume noch laufenden Genehmigungsverfahrens kommt als anfänglicher Mangel i. S. von § 537 BGB nicht in erster Linie das damalige Fehlen einer Nutzungsgenehmigung in Betracht, sondern die in der Beschaffenheit der Räume liegende Genehmigungsunfähigkeit (vgl. BGHZ 68, 294, 297).
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